Jean Pierre Kraemer (JP Performance) räumte am 28. August 2026 in zwei eigenen YouTube-Statements körperliche Übergriffe gegen seine Noch-Ehefrau ein. Sie widerspricht seiner Darstellung gegenseitiger Gewalt und erhebt weitergehende Vorwürfe. Es folgten Rückzüge von Geschäftspartnern und am 1. September die Ankündigung, alle Unternehmen zu schließen. Am 8. September wurde die Wiederöffnung mehrerer Betriebe angekündigt; am 16. September berichtete Radio 91.2 über das wieder zugängliche Museum und Café. Die Staatsanwaltschaft Dortmund nahm das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung am 2. September wieder auf. Radio 91.2 berichtete am 18. September über die Ausweitung; der Verdacht gefährlicher Körperverletzung ist über weitere Medienberichte zugeschrieben. Eine Anklage, ein Strafbefehl, eine erneute Einstellung oder ein Urteil sind in der Recherche bis 1. Oktober 2026 nicht öffentlich belegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
: Erstfassung (Entwurf): 17 Ereignisse, sieben Positionen und zwei Verfahrenseinträge aus den drei Statement-Videos von Kraemer, Presseberichten und Einordnungen von WBS LEGAL und Streaven.
: Öffentliche Nachrecherche ergänzt sechs direkt geprüfte Pressequellen, eine datierte eBay-Auskunft und getrennte Ereignisse für Wiederöffnungsankündigung und tatsächliche Öffnung. Zuschreibungen, Berichtsdatum und Verfahrensgrenzen präzisiert; insgesamt 20 Ereignisse, 17 Quellen, sieben Positionen und zwei Verfahrenseinträge.
: Redaktionelle Abnahme abgeschlossen: 22 Belegdateien dauerhaft gesichert, acht Videos an allen 48 Belegverwendungen und sieben Zitatbelegen erneut maschinell abgeglichen. Absatzverweise präzisiert; anonymisierte Beteiligte ohne eigene Profilseite. Öffentliche Stand-Nachprüfung am 1. Oktober ohne belegten späteren Verfahrensabschluss; Wiedervorlage am 15. Oktober bleibt offen.
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung nach dem Polizeieinsatz Ende Juli 2026; laut Medienberichten seit September 2026 auch wegen gefährlicher Körperverletzung.
Nach zunächst eingestelltem Verfahren am 2. September laut dpa wieder aufgenommen; Radio 91.2 berichtet am 18. September über eine Ausweitung. Der zusätzliche Verdacht gefährlicher Körperverletzung ist als Medienbericht unter Berufung auf BILD und Ruhr Nachrichten dokumentiert, nicht durch eine hier geprüfte amtliche Mitteilung. Eine Anklage, ein Strafbefehl, eine erneute Einstellung oder ein Urteil sind bis zur Recherche am 1. Oktober nicht öffentlich belegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ende Juli 2026 kommt es laut InvestmentWeek, das sich auf Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund gegenüber der dpa stützt, zu einem Polizeieinsatz wegen einer häuslichen Auseinandersetzung am gemeinsamen Wohnhaus von Kraemer und seiner Ehefrau in Dortmund. Den 26. Juli nennen WBS LEGAL und die Noch-Ehefrau in ihrem Instagram-Beitrag. Nach dem Einsatz werden Anzeigen gegen beide gestellt. Die Verfahren werden zunächst eingestellt: Laut Bericht verzichteten beide vor Ort auf Strafanträge, und die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
Laut Kraemer findet am Tag vor seinem ersten Statement ein Gerichtstermin statt. Dabei sei wechselseitig entschieden worden, dass beide den Kontakt zueinander nicht suchen. Gericht, Verfahrensart und Entscheidung sind nicht öffentlich belegt.
Kraemer veröffentlicht auf YouTube ein Statement, nachdem ihn nach eigener Aussage zwei Zeitungen um Stellungnahme gebeten hatten. Er sagt, er und seine Frau hätten sich getrennt und ließen sich scheiden; Streit habe es vor allem ums Geld gegeben. Zweimal sei die Polizei gekommen. Er räumt ein, ihr im Streit eine Kette vom Hals gerissen und sie mit der flachen Hand geschlagen zu haben, spricht aber zugleich von Gewalt auf beiden Seiten. Ob das Unternehmen weitermache, sollten die Zuschauer entscheiden.
Laut WBS LEGAL berichten die Ruhr Nachrichten am 28. August über den Vorwurf häuslicher Gewalt; die Polizei habe eine Strafanzeige gegen einen 45-jährigen Dortmunder bestätigt. Der Originalartikel ist hinter einer Bezahlschranke und wurde hier nicht geprüft.
Am Abend veröffentlicht Kraemer ein zweites Statement, weil die Presse gleich ein Video veröffentlichen werde. Er beschreibt die Aufnahme selbst: Er packe seine Frau darin am Hals, schubse sie zur Seite und habe sie einmal an den Haaren. Die Aufnahme stamme vom November 2024 vom Werkstatthof. Dass sie noch existiere, nennt er eigenartig, weil dort nur sechs Wochen aufgezeichnet werde. Sein Verhalten gegenüber einer Frau sei nicht in Ordnung gewesen; er entschuldigt sich.
BILD (laut WBS LEGAL) · betrifft Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Die Noch-Ehefrau schildert gegenüber BILD nach der Wiedergabe bei WBS LEGAL wiederholte Gewalt und Kontrolle. Sie erklärt, sie habe sich beim Vorfall im Juli aus einer Umklammerung zu befreien versucht. Der WDR berichtet im Artikelstand vom 2. September, sie habe Kraemers Darstellung gegenseitiger Gewalt bereits am Sonntag, 30. August, gegenüber BILD zurückgewiesen. Der 31. August bezeichnet hier die dokumentierte WBS-Wiedergabe, nicht das Datum des Interviews. Der BILD-Originaltext wurde nicht direkt geprüft.
Rechtsanwalt Christian Solmecke ordnet die Statements ein. Ein Schlag ins Gesicht erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Ob der Griff an den Hals eine gefährliche Körperverletzung sei, lasse sich aus dem Video nicht sicher sagen; er selbst halte das eher nicht für gegeben. Für alles, was Kraemer bestreite, gelte die Unschuldsvermutung.
In einem Video mit dem Titel „Danke!“ entschuldigt sich Kraemer bei seiner Noch-Ehefrau dafür, sie körperlich und menschlich verletzt zu haben. Er kündigt an, die Firma JP Performance nicht weiterzuführen und alle Unternehmen zu schließen. Zugleich sagt er, unter dem, was über ihn gesagt werde, seien auch Dinge, die nicht stimmten, ohne das auszuführen.
eBay (Sprecherinnenauskunft gegenüber Wortfilter) · betrifft Jean Pierre Kraemer
Eine eBay-Sprecherin bestätigt Wortfilter am 1. September, dass die Partnerschaft mit JP Performance beendet wurde. Der Bericht enthält ihre direkte Stellungnahme. Eine öffentlich geprüfte Vertragskündigung oder Angaben zum finanziellen Umfang liegen nicht vor. Wertungen und Umsatzschätzungen des kommentierenden Artikels werden hier nicht als festgestellte Tatsachen übernommen.
Am 2. September berichtet dpa über die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt dies gegenüber der Nachrichtenagentur. Ein Anwalt der Noch-Ehefrau hatte zuvor Strafantrag gestellt und die Wiederaufnahme beantragt. Das ist ein Ermittlungsstand; eine Anklage oder Schuldentscheidung folgt daraus nicht.
Bis zur WBS-Einordnung vom 3. September sind mehrere Reaktionen von Partnern dokumentiert. Laut WDR beendet Gönrgy die Zusammenarbeit; Borussia Dortmund entfernt dem Bericht zufolge die gemeinsame Kollektion aus dem Shop. eBay bestätigt gegenüber Wortfilter bereits am 1. September das Ende der Partnerschaft. WBS LEGAL berichtet außerdem, Porsche habe einen älteren Beitrag entfernt. Eine entfernte Kollektion oder ein gelöschter Beitrag belegen für sich keine Beendigung sämtlicher Verträge. Der 3. September ist das Datum der hier belegten Zusammenfassung, nicht ein gemeinsames Kündigungsdatum.
WBS LEGAL · betrifft Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Die dpa-Meldung vom 2. September berichtet nach Angaben des Anwalts über eine Strafanzeige der Noch-Ehefrau gegen die Verfasser von Drohungen über Instagram. WBS LEGAL greift dies am 3. September auf; dieses Datum bezeichnet die Wiedergabe. Dieser Vorgang ist vom Ermittlungsverfahren gegen Kraemer zu trennen. Eine Beteiligung Kraemers an den Drohungen ist mit diesen Quellen nicht belegt.
Laut einem Bericht, den WBS LEGAL vorliest, versammeln sich am Wochenende nach Kraemers Ankündigung mehrere hundert Unterstützer vor dem Firmengelände in Dortmund. Angekündigt waren bis zu 20.000 Teilnehmer. Nach Solmeckes Angaben nannte die Polizei rund 500 Teilnehmer; eine Versammlungsanmeldung habe nicht vorgelegen.
JP Performance (Unternehmensmitteilung laut t-online) · betrifft Jean Pierre Kraemer
t-online berichtet am 8. September über eine Unternehmensmitteilung: Big Boost Burger soll ab 14. September, PACE, CARFFEE und Time Attack ab 16. September wieder öffnen. Mitarbeiter und Management wollen den Betrieb nach Abstimmung mit Kraemer weiterführen; er selbst soll seine Auszeit fortsetzen. Der Instagram-Originalbeitrag wurde in dieser Nachrecherche nicht direkt geprüft.
WBS LEGAL ordnet am 9. September die bereits am Vortag berichtete Unternehmensankündigung ein: Mitarbeiter und Management wollen mehrere Betriebe nach Abstimmung mit Kraemer weiterführen, während er eine Auszeit nimmt. Belegt ist an diesem Tag die angekündigte Wiederöffnung, nicht deren Vollzug. Der Bericht vom 8. September nennt Big Boost Burger ab 14. September sowie PACE, CARFFEE und Time Attack ab 16. September. Über eine Fortsetzung des YouTube-Kanals oder sämtlicher Unternehmen lässt sich daraus nichts ableiten.
Radio 91.2 berichtet am 16. September, dass das Automuseum und das Café am Westfalendamm seit diesem Tag wieder für Besucher zugänglich sind. Damit liegt ein datierter Medienbericht über tatsächliche Wiederöffnungen vor. Er belegt nicht, dass sämtliche Unternehmen wieder arbeiten oder Kraemer persönlich zurückgekehrt ist.
Radio 91.2 / 20 Minuten · betrifft Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Radio 91.2 berichtet am 18. September, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund die Noch-Ehefrau an diesem Tag richterlich vernehmen ließ. 20 Minuten berichtet unter Berufung auf BILD über eine nicht öffentliche Vernehmung. Die dort wiedergegebenen weitergehenden Gewaltvorwürfe bleiben ihre Darstellung. Ein öffentliches Vernehmungsprotokoll liegt für diese Akte nicht vor.
Radio 91.2 / Comicschau (unter Berufung auf BILD und Ruhr Nachrichten) · betrifft Jean Pierre Kraemer
Radio 91.2 berichtet am 18. September über ausgeweitete Ermittlungen: Geprüft würden weitere mögliche Vorfälle und ihre juristische Einordnung. Comicschau berichtet am 19. September unter Berufung auf BILD und Ruhr Nachrichten, es gehe inzwischen auch um den Verdacht gefährlicher Körperverletzung; eine Rolle spielten Kraemers eigene Aussagen im zweiten Statement. Radio 91.2 bestätigt diese konkrete Deliktsbezeichnung nicht. Eine Anklage, ein Strafbefehl, eine erneute Einstellung oder ein Urteil sind in der Recherche bis 1. Oktober nicht öffentlich belegt.
Die Noch-Ehefrau äußert sich in einem Instagram-Beitrag, den Streaven am 22. September vollständig vorliest; das genaue Datum des Beitrags ist nicht gesichert. Sie weist Kraemers Darstellung wechselseitiger Gewalt zurück und schildert den Vorfall vom 26. Juli. Sie berichtet, sie und ihre Familie würden bedroht, und kritisiert, dass Kraemer dazu geschwiegen und einen Beitrag mit „Gefällt mir“ markiert habe, der Gewalt gegen sie verharmlose.
Kraemer bittet laut einem Beitrag, den Streaven am 22. September zeigt, ausdrücklich darum, von Drohungen und Anfeindungen gegen die Familie seiner Noch-Ehefrau abzusehen. Das sei falsch und nicht in seinem Sinn. Das genaue Datum des Beitrags ist nicht gesichert.
Worum es in der Ehe Streit gab · Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Die Noch-Ehefrau sagt, sie sei nie finanziell auf einen Mann angewiesen gewesen. Sie kritisiert, dass Kraemer sie als undankbar darstelle und seine Wutausbrüche mit angeblichen Geldstreitigkeiten rechtfertige.
Kraemer räumt ein, ihr die Kette vom Hals gerissen und sie mit der flachen Hand geschlagen zu haben. Er sagt, die Körperlichkeiten seien wechselseitig gewesen; die Schläge, die er bekommen habe, seien ein Vielfaches stärker gewesen.
Gewalt auf beiden Seiten? · Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Die Noch-Ehefrau weist die Darstellung wechselseitiger Gewalt zurück. Nach ihrer Schilderung hielt Kraemer sie am 26. Juli fest, drückte sie gegen die Tür, riss ihr die Kette vom Hals, würgte sie und schlug ihr ins Gesicht; sie habe sich nur gewehrt und ihn von sich weggestoßen.
„Wenn ich nun höre, dass er von wechselseitiger Gewalt spricht, verletzt mich das zutiefst und macht mich fassungslos.“
Kraemer sagt, beim ersten von zwei Polizeieinsätzen sei seine Frau des Hauses verwiesen worden; die Polizei mache dabei seiner Auffassung nach den Aggressor ausfindig. Beim zweiten Einsatz habe er das Haus verlassen müssen.
Der erste Polizeieinsatz · Noch-Ehefrau von Jean Pierre Kraemer
Die Noch-Ehefrau widerspricht: Sie habe zu diesem Zeitpunkt bereits vorübergehend woanders gewohnt. Als sie ihre Sachen habe abholen wollen, habe Kraemer ihr den Zutritt verweigert und die Polizei gerufen. Gegen sie sei weder ein Rückkehrverbot ausgesprochen noch sonst etwas unternommen worden.
Kraemer bestätigt, dass die veröffentlichte Aufnahme ihn zeigt, wie er seine Frau am Hals packt, zur Seite schubst und an den Haaren hat. Dass die Aufnahme noch existiert, nennt er eigenartig, weil die Anlage nur sechs Wochen speichere.