Worum ging es – und was wurde entschieden?
Nach der Mitteilung von KuchenTVs Kanzlei HÖCKER hatte Shurjoka fünf Äußerungen abmahnen lassen. KuchenTV erhob eine negative Feststellungsklage, um das Nichtbestehen der Unterlassungsansprüche klären zu lassen. HÖCKER meldete am 30. Juli 2024 einen Anspruchsverzicht und die Erledigung der Klage. Shurjokas Kanzlei beschreibt im Artikel „Putzerfische und KuchenTV“ ebenfalls eine Erledigung, stellt aber fehlendes weiteres Interesse an den älteren Ansprüchen heraus. Nach ihrer Darstellung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Was bedeutet das?
Ein erklärter Anspruchsverzicht ist von einem inhaltlich begründeten Gerichtsurteil über die Zulässigkeit der fünf Äußerungen zu unterscheiden. Die Kanzleimeldung dokumentiert die Darstellung einer Partei zum Verfahrensende.
Stand
Erledigt: Erledigt (gemeldet am 30.07.2024).
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.
LG Braunschweig · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Erledigung
Shurjoka erklärte einen Anspruchsverzicht, das Verfahren erledigte sich ohne Urteil. Wer die Kosten trägt, ist zwischen den Kanzleien strittig.
- Kanzleimitteilung einer Partei · KuchenTV siegt vor Gericht, Shurjoka erklärt Anspruchsverzichthttps://www.hoecker.eu/news/youtuber-kuchentv-siegt-vor-gericht-shurjoka-erkl%C3%A4rt-anspruchsverzichtHÖCKER Rechtsanwälte (vertritt KuchenTV) · Kanzleimitteilung
- Kanzleimitteilung einer Partei · Putzerfische und KuchenTV (Kanzleiartikel, © September 2024; HTML-Zeitstempel 03.10.2024)https://www.medienrechtsanwaelte.de/newsreader-38/putzerfische-und-kuchentv.htmlMüller-Römer Rechtsanwälte (vertritt Shurjoka) · Kanzleimitteilung