Überblick
Das LG Frankfurt bestätigte nach Widerspruch eine einstweilige Verfügung gegen eine bestimmte Instagram-Story, die auf die Ohrfeige gegen Oliver Pocher anspielte (20.10.2022, 2-03 O 244/22). Das Urteil bewertet die Veröffentlichung der Story und nicht die Ohrfeige strafrechtlich. Ein späteres Hauptsacheverfahren ist hier nicht belegt. Anonymisierter Urteilsabdruck · Bericht zur Namenszuordnung
Stand
Stand unklar: Ein späteres Hauptsacheverfahren ist nicht belegt.
Geprüft am 30.09.2026
Namenszuordnung: Der Gerichtstext ist anonymisiert; die Namen stützen sich auf diesen Bericht: RND
Instanzen und Dokumente
LG Frankfurt am Main · 2-03 O 244/22 · 20.10.2022 · Urteil
Einstweilige Verfügung gegen eine Instagram-Story nach Widerspruch bestätigt.
- Anonymisierter Urteilsabdruckhttps://de.openlegaldata.io/case/lg-frankfurt-am-main-2022-10-20-2-03-o-24422Open Legal Data · Entscheidungstext
- Bericht zur Namenszuordnunghttps://www.rnd.de/promis/oliver-pocher-erfolg-vor-gericht-ohrfeige-und-aeffchen-video-fall-G4AHUHKIEOAWSAF5FJ6TLDJIBU.htmlRND · Bericht