Überblick
Das LG Hamburg untersagte im Eilverfahren mehrere Passagen eines YouTube-Videos (24.07.2023, 324 O 264/23). Die Entscheidung betrifft die Zulässigkeit konkreter Äußerungen und trifft keine strafrechtliche Feststellung zu Lindemann. Seine Kanzlei teilte später mit, eine Hauptsacheklage gegen Kayla Shyx eingereicht zu haben. Deren Aktenzeichen und Ausgang sind hier nicht belegt. Hamburger Entscheidungsdatensatz
Stand
Verfahren offen: Hauptsacheklage laut Lindemanns Kanzlei eingereicht; Aktenzeichen und Ausgang nicht belegt.
Geprüft am 30.09.2026
Namenszuordnung: Der Gerichtstext ist anonymisiert; die Namen stützen sich auf diesen Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger
Instanzen und Dokumente
LG Hamburg · 324 O 264/23 · 24.07.2023 · Beschluss
Mehrere Passagen eines YouTube-Videos im Eilverfahren untersagt.
LG Hamburg · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Verfahrensschritt
Hauptsacheklage laut Mitteilung der Kanzlei Lindemanns eingereicht; Ausgang nicht belegt.
- teilte später mithttps://www.presseportal.ch/de/pm/100017748/100912504presseportal · Kanzleimitteilung
- Hamburger Entscheidungsdatensatzhttps://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001547968Landesrecht Hamburg · Entscheidungstext