Worum ging es – und was wurde entschieden?
DR. SARAFI berichtete über eine Verfügung vom 2. August 2024 und deren Bestätigung nach Widerspruch am 15. November 2024. Die im späteren Hauptsacheurteil eingeblendete Verfahrensschilderung nennt dazu das Aktenzeichen 324 O 345/24. Die Kanzleimeldung vom 4. Juni 2025 bezeichnete das Urteil vom 15. November zwar als Hauptsacheerfolg; nach dem nun dokumentierten Verfahrensgang erging es innerhalb der Eilsache.
Was bedeutet das?
Das Urteil nach Widerspruch und die spätere Hauptsacheentscheidung sind getrennte Verfahren. Das Hauptsacheurteil vom 27. Juni 2025 trägt das eigene Aktenzeichen 324 O 449/24. Der belastende Vorwurf wird hier nicht im Wortlaut wiederholt.
Stand
Stand unklar: Eilverfahren; Vorgeschichte in späterer Urteilsabschrift sichtbar; Rechtsmittelstand offen.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.
LG Hamburg · 324 O 345/24 · 15.11.2024 · Einstweilige Verfügung
Verfügung vom 02.08.2024, nach Widerspruch am 15.11.2024 bestätigt. Die im späteren Hauptsacheurteil sichtbare Vorgeschichte bestätigt den Eilverfahrensgang. Die Hauptsache trägt das eigene Aktenzeichen 324 O 449/24 und wurde am 27.06.2025 entschieden.
- Verfahrensschilderung im späteren Urteil · Video ab 12:00https://www.youtube.com/watch?v=VfyeaxyimiY&t=720sYouTube · Videoauszug
- Kanzleimitteilung vom 04.06.2025 · zeitliche Einordnung beachtenhttps://www.sarafi.de/pressemitteilungen/dr-sarafi-rechtsanwaelte-erwirken-erfolg-gegen-shurjoka-hauptsacheDR. SARAFI Rechtsanwälte · Kanzleimitteilung
- Boos-Video vom 09.03.2025 · kein zusätzliches Verfahren belegthttps://www.youtube.com/watch?v=fNLYaOBozW4YouTube · Videoauszug
- Kanzleimitteilung einer Partei · Einstweilige Verfügung gegen Shurjokahttps://sarafi.de/blog/dr-sarafi-rechtsanwaelte-erwirken-einstweilige-verfuegung-gegen-shurjokaDR. SARAFI Rechtsanwälte (Mandant laut eigenen Posts: Tobias Huch) · Kanzleimitteilung