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GERICHTSVERFAHREN · ÄUSSERUNGEN, BILDER UND PERSÖNLICHKEIT

Äußerungen über Huch: eigenes Hamburger Hauptsacheurteil · LG Hamburg 324 O 449/24

Tobias Huch · Shurjoka

Urteilsauszug im Video · Stand unklar

Worum ging es – und was wurde entschieden?

Im Video von Tobias Huch vom 7. Juli 2025 sind Deckblatt und Teile des Tenors einer beglaubigten Urteilsabschrift zu sehen. Danach untersagte das LG Hamburg Shurjoka am 27. Juni 2025 drei konkret bezeichnete Äußerungskomplexe. Laut gezeigter Kostenseite trägt Shurjoka die Kosten; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Aktenzeichen 324 O 449/24 bezeichnet die Hauptsache neben dem Eilverfahren 324 O 345/24.

Was bedeutet das?

Die sichtbaren Urteilsseiten belegen eine eigene Hauptsacheentscheidung und deren gezeigten Tenor. Daraus folgt weder, dass jeder Vorwurf in der Auseinandersetzung entschieden wurde, noch dass das Urteil rechtskräftig ist.

Stand

Stand unklar: Urteilsabschrift im Video sichtbar; Rechtsmittelstand offen.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. LG Hamburg · 324 O 449/24 · 27.06.2025 · Urteil

    Eine in Huchs Video eingeblendete beglaubigte Urteilsabschrift nennt drei untersagte Äußerungskomplexe und eine Kostentragung durch Shurjoka. Ob Rechtsmittel eingelegt wurden oder Rechtskraft eingetreten ist, ist nicht belegt.