Überblick
Die Klage vor dem LG Hamburg war überwiegend, aber nicht vollständig erfolgreich (15.11.2024, 324 O 507/23): Mehrere konkret bezeichnete Äußerungen wurden untersagt, im Übrigen wies das Gericht die Klage ab. Daraus folgt keine pauschale gerichtliche Feststellung über das Geschehen auf der Gamescom. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist hier nicht belegt. Anonymisierter Urteilsabdruck · Entscheidungsnachweis mit Fallzuordnung
Stand
Stand unklar: Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist nicht belegt.
Geprüft am 30.09.2026
Namenszuordnung: Der Gerichtstext ist anonymisiert; die Namen stützen sich auf diesen Bericht: dejure.org
Instanzen und Dokumente
LG Hamburg · 324 O 507/23 · 15.11.2024 · Urteil
Mehrere konkret bezeichnete Äußerungen untersagt, Klage im Übrigen abgewiesen.
- Anonymisierter Urteilsabdruckhttps://www.kanzlei.biz/nazi-troll-bezeichnung-durch-streamerin-unzulaessig-lg-hamburg-15-11-2024-32-507-24-23/kanzlei.biz · Entscheidungstext
- Entscheidungsnachweis mit Fallzuordnunghttps://dejure.org/2024,37450dejure.org · Entscheidungsnachweis