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GERICHTSVERFAHREN · ÄUSSERUNGEN, BILDER UND PERSÖNLICHKEIT

ApoRed und Carina Pusch: Unterlassung von Äußerungen · LG Köln 28 O 56/21

Carina Pusch · ApoRed

Gerichtstext verlinkt · Stand unklar

Überblick

Das LG Köln untersagte ApoRed bestimmte Behauptungen über Carina Pusch und wies seine Widerklage ab (16.11.2022, 28 O 56/21). Das ist ein Zivilurteil über Äußerungen, kein Strafurteil über den zugrunde liegenden Vorwurf. Die Parteien sind im Gerichtstext anonymisiert; die Namenszuordnung stammt aus öffentlicher Fallberichterstattung. Ein späterer Rechtsmittelstand ist hier nicht belegt. Amtliches Urteil

Stand

Stand unklar: Ein späterer Rechtsmittelstand ist nicht belegt.

Geprüft am 30.09.2026

Namenszuordnung: Der Gerichtstext ist anonymisiert; die Namen stützen sich auf diesen Bericht: WBS Legal (YouTube)

Instanzen und Dokumente

  1. LG Köln · 28 O 56/21 · 16.11.2022 · Urteil

    Bestimmte Behauptungen untersagt, Widerklage abgewiesen.