Überblick
Das LG Nürnberg-Fürth hielt im Eilverfahren eine Beschlussverfügung gegen konkrete, nicht kenntlich gemachte Werbung für elektronische Zigaretten in einem YouTube-Video aufrecht (28.04.2021, 4 HK O 8810/20). Der Kanalbetreiber ist im amtlichen Text anonymisiert; eine spätere Hauptsache ist nicht belegt. Amtliches Urteil
Stand
Stand unklar: Eine spätere Hauptsache ist nicht belegt.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
LG Nürnberg-Fürth · 4 HK O 8810/20 · 28.04.2021 · Urteil
Beschlussverfügung gegen nicht kenntlich gemachte E-Zigaretten-Werbung aufrechterhalten.
- Amtliches Urteilhttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2021-N-20119?hl=trueGesetze Bayern · Entscheidungstext