Überblick
Quellenlage: amtliche Mitteilung zur Rechtskraft; kein geprüfter Urteilsvolltext.
Das LG Nürnberg-Fürth verhängte im Berufungsverfahren ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung (23.03.2022, 4 Ns 955 Js 163614/19). Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision zurück; dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Aussage betrifft dieses konkrete Verfahren. Amtliche Mitteilung zur Rechtskraft
Stand
Rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision zurück; das Berufungsurteil ist rechtskräftig.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
LG Nürnberg-Fürth · 4 Ns 955 Js 163614/19 · 23.03.2022 · Urteil
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung im Berufungsverfahren.
- Amtliche Mitteilung zur Rechtskrafthttps://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/nuernberg-fuerth/presse/2022/3.phpBayerische Justiz · Pressemitteilung