Überblick
Das OLG Bamberg ordnete im Eilverfahren die vorläufige Freischaltung dreier bereits bestehender Kanäle bis 31.01.2027 an (28.07.2025, 4 U 62/25 e). Die bloße weitere Nutzung dieser Kanäle genügte dem Gericht nicht als Sperrumgehung. Das Eilurteil ist laut Gericht mit Verkündung rechtskräftig; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden. Plattform und Betreiber sind im amtlichen Text anonymisiert. Eine Identifizierung als YouTube-Fall ist nicht gesichert. Amtliches Urteil
Stand
Rechtskräftig: Das Eilurteil ist laut Gericht mit Verkündung rechtskräftig; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
OLG Bamberg · 4 U 62/25 e · 28.07.2025 · Urteil
Vorläufige Freischaltung dreier bestehender Kanäle bis 31.01.2027 angeordnet.
- Amtliches Urteilhttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2025-N-29983?hl=trueGesetze Bayern · Entscheidungstext