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GERICHTSVERFAHREN · PLATTFORMEN UND KONTOSPERREN

Drei weitere Videokanäle nach einer Sperre · OLG Bamberg 4 U 62/25 e

Anonymisierte Partei · Anonymisierte Partei

Gerichtstext verlinkt · Rechtskräftig

Überblick

Das OLG Bamberg ordnete im Eilverfahren die vorläufige Freischaltung dreier bereits bestehender Kanäle bis 31.01.2027 an (28.07.2025, 4 U 62/25 e). Die bloße weitere Nutzung dieser Kanäle genügte dem Gericht nicht als Sperrumgehung. Das Eilurteil ist laut Gericht mit Verkündung rechtskräftig; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden. Plattform und Betreiber sind im amtlichen Text anonymisiert. Eine Identifizierung als YouTube-Fall ist nicht gesichert. Amtliches Urteil

Stand

Rechtskräftig: Das Eilurteil ist laut Gericht mit Verkündung rechtskräftig; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. OLG Bamberg · 4 U 62/25 e · 28.07.2025 · Urteil

    Vorläufige Freischaltung dreier bestehender Kanäle bis 31.01.2027 angeordnet.