Überblick
Ein anonymisierter Betreiber eines politischen YouTube-Kanals scheiterte vor dem OLG Hamm mit seiner Berufung zu Video-Löschungen, Warnungen und Kontoeinschränkungen (03.06.2025, 21 U 62/23). Das Gericht ließ die Revision nur teilweise zu. Ob sie eingelegt und entschieden wurde, ist öffentlich nicht belegt. Amtliches Urteil
Stand
Verfahren offen: Revision nur teilweise zugelassen; ob sie eingelegt und entschieden wurde, ist öffentlich nicht belegt.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
OLG Hamm · 21 U 62/23 · 03.06.2025 · Urteil
Berufung des Kanalbetreibers zurückgewiesen; Revision teilweise zugelassen.