Überblick
Das OLG Hamburg wies die Berufung des klagenden Verbraucherverbands zurück (21.05.2026, 15 U 99/24). Für das konkret beurteilte Instagram-Profil genügte der gut sichtbare Bio-Link zum Impressum; die beanstandete Eigenwerbung benötigte nach der gerichtlichen Gesamtbetrachtung keinen zusätzlichen Hinweis. Der Verband nennt das Berufungsverfahren als beendet; eine gesonderte Bestätigung der formellen Rechtskraft liegt hier nicht vor. OLG-Entscheidungsabschrift · Verfahrensseite des Verbands
Stand
Erledigt: Der Verband nennt das Berufungsverfahren beendet; eine gesonderte Bestätigung der formellen Rechtskraft liegt nicht vor.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
OLG Hamburg · 15 U 99/24 · 21.05.2026 · Urteil
Berufung des Verbraucherverbands zurückgewiesen.
- OLG-Entscheidungsabschrifthttps://www.verbraucherzentrale.de/media/34515/downloadVerbraucherzentrale · Entscheidungstext
- Verfahrensseite des Verbandshttps://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gegen-pamela-reif-93548Verbraucherzentrale · Bericht