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GERICHTSVERFAHREN · WERBUNG

Pamela Reif: neuer Instagram-Prozess · OLG Hamburg 15 U 99/24

Verbraucherzentrale · Pamela Reif

Gerichtstext verlinkt · Erledigt

Überblick

Das OLG Hamburg wies die Berufung des klagenden Verbraucherverbands zurück (21.05.2026, 15 U 99/24). Für das konkret beurteilte Instagram-Profil genügte der gut sichtbare Bio-Link zum Impressum; die beanstandete Eigenwerbung benötigte nach der gerichtlichen Gesamtbetrachtung keinen zusätzlichen Hinweis. Der Verband nennt das Berufungsverfahren als beendet; eine gesonderte Bestätigung der formellen Rechtskraft liegt hier nicht vor. OLG-Entscheidungsabschrift · Verfahrensseite des Verbands

Stand

Erledigt: Der Verband nennt das Berufungsverfahren beendet; eine gesonderte Bestätigung der formellen Rechtskraft liegt nicht vor.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. OLG Hamburg · 15 U 99/24 · 21.05.2026 · Urteil

    Berufung des Verbraucherverbands zurückgewiesen.