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GERICHTSVERFAHREN · WERBUNG

Auto-Creatorin: Instagram-Reels nach Presseterminen · OLG Karlsruhe 14 UKl 2/24

Anonymisierte Partei

Gerichtstext verlinkt · Verfahren offen

Überblick

Das OLG Karlsruhe verpflichtete eine anonymisierte Auto-Creatorin zur Kennzeichnung acht konkret benannter Instagram-Reels (03.03.2026, 14 UKl 2/24). Hersteller hatten im Zusammenhang mit Presseterminen Kosten übernommen. Der Gerichtstext erwähnt auch ihren YouTube-Kanal; über dessen Videos wurde nicht entschieden. Die Wettbewerbszentrale bezeichnete das Urteil bei Bekanntgabe als nicht rechtskräftig; das Gericht ließ die Revision nicht zu. Ein späterer Rechtskraftnachweis liegt hier nicht vor. Urteilsabdruck

Stand

Verfahren offen: Bei Bekanntgabe laut Wettbewerbszentrale nicht rechtskräftig, Revision nicht zugelassen; ein späterer Rechtskraftnachweis liegt nicht vor.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. OLG Karlsruhe · 14 UKl 2/24 · 03.03.2026 · Urteil

    Kennzeichnungspflicht für acht konkret benannte Instagram-Reels.