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GERICHTSVERFAHREN · WERBUNG

Pamela Reif: älterer Streit um Instagram-Tap-Tags · OLG Karlsruhe 6 U 38/19

Pamela Reif

Bericht ohne Gerichtstext · Erledigt

Überblick

Quellenlage: Berichte zum OLG-Urteil und zur späteren Klagerücknahme; kein geprüfter Urteilsvolltext.

Das OLG Karlsruhe bejahte 2020 eine Kennzeichnungspflicht für die konkret beanstandeten Instagram-Verlinkungen (09.09.2020, 6 U 38/19). Der klagende Verband nahm die Klage 2022 im Revisionsverfahren zurück. Deshalb ist das historische OLG-Urteil kein fortgeltender Endstand dieses Streits. Dieser Fall ist vom späteren Hamburger Reif-Verfahren zu unterscheiden. Bericht zum OLG-Urteil · Bericht zur Klagerücknahme

Stand

Erledigt: Der klagende Verband nahm die Klage 2022 im Revisionsverfahren zurück.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.

  1. OLG Karlsruhe · 6 U 38/19 · 09.09.2020 · Urteil

    Kennzeichnungspflicht für die konkret beanstandeten Instagram-Verlinkungen bejaht.

  2. BGH (Revisionsverfahren) · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Rücknahme

    Klage 2022 im Revisionsverfahren zurückgenommen.