Überblick
Quellenlage: Berichte zum OLG-Urteil und zur späteren Klagerücknahme; kein geprüfter Urteilsvolltext.
Das OLG Karlsruhe bejahte 2020 eine Kennzeichnungspflicht für die konkret beanstandeten Instagram-Verlinkungen (09.09.2020, 6 U 38/19). Der klagende Verband nahm die Klage 2022 im Revisionsverfahren zurück. Deshalb ist das historische OLG-Urteil kein fortgeltender Endstand dieses Streits. Dieser Fall ist vom späteren Hamburger Reif-Verfahren zu unterscheiden. Bericht zum OLG-Urteil · Bericht zur Klagerücknahme
Stand
Erledigt: Der klagende Verband nahm die Klage 2022 im Revisionsverfahren zurück.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.
OLG Karlsruhe · 6 U 38/19 · 09.09.2020 · Urteil
Kennzeichnungspflicht für die konkret beanstandeten Instagram-Verlinkungen bejaht.
BGH (Revisionsverfahren) · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Rücknahme
Klage 2022 im Revisionsverfahren zurückgenommen.
- Bericht zum OLG-Urteilhttps://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-6u3819-pamela-reif-instagram-werbung-tap-tags-postings-links-unlauterer-wettbewerb-kennzeichnungLegal Tribune Online · Bericht
- Bericht zur Klagerücknahmehttps://meedia.de/news/beitrag/7092-klage-gegen-pamela-reif-wird-zurueckgezogen.htmlMEEDIA · Bericht