Worum ging es – und was wurde entschieden?
Huch berichtet in seinem Video vom 26. Mai 2024, das LG Frankfurt habe zu einem früheren Ordnungsmittelantrag 200 Euro Ordnungsgeld und ersatzweise einen Tag Ordnungshaft festgesetzt. Er zeigt im geprüften Abschnitt keinen Gerichtsbeschluss. Ein eingeblendeter Auszug aus der gegnerischen Begründung bezeichnet mindestens 20.000 Euro als angemessen; die förmlich beantragte Höhe ist daraus nicht ersichtlich.
Was bedeutet das?
Die Angabe zu 200 Euro ist eine Parteiaussage, kein hier unabhängig geprüfter Tenor. Ersatzweise Ordnungshaft bedeutet nicht, dass Haft vollzogen wurde. Der Vorgang liegt zeitlich vor den beiden Anträgen vom Juli 2024.
Stand
Stand unklar: Parteiaussage vom 26.05.2024; Beschluss, Beitreibung und Rechtsmittelstand offen.
Geprüft am 30.09.2026
Instanzen und Dokumente
Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.
LG Frankfurt laut Huch · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Beschluss
Huch nennt 200 Euro Ordnungsgeld und ersatzweise einen Tag Ordnungshaft. Im geprüften Videoteil zeigt er keinen Gerichtsbeschluss; Ergebnis, Datum und Aktenzeichen sind nicht unabhängig verifiziert. Mindestens 20.000 Euro wurden im sichtbaren Auszug der gegnerischen Begründung für angemessen gehalten, nicht nachweislich förmlich beantragt.
- Videohinweis · Tobias Huch: Bestrafungsantrag durch SHURJOKA! Droht Haft?https://www.youtube.com/watch?v=ZTe8rlur178&t=390sTobias Huch · Videoauszug
- Videohinweis · Tobias Huch: Bestrafungsantrag durch SHURJOKA! Droht Haft?https://www.youtube.com/watch?v=ZTe8rlur178&t=224sTobias Huch · Videoauszug