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GERICHTSVERFAHREN · ÄUSSERUNGEN, BILDER UND PERSÖNLICHKEIT

Früher Frankfurter Ordnungsmittelantrag: 200 Euro laut Huch · LG Frankfurt laut Huch

Shurjoka · Tobias Huch

Ungeklärter Hinweis · Stand unklar

Worum ging es – und was wurde entschieden?

Huch berichtet in seinem Video vom 26. Mai 2024, das LG Frankfurt habe zu einem früheren Ordnungsmittelantrag 200 Euro Ordnungsgeld und ersatzweise einen Tag Ordnungshaft festgesetzt. Er zeigt im geprüften Abschnitt keinen Gerichtsbeschluss. Ein eingeblendeter Auszug aus der gegnerischen Begründung bezeichnet mindestens 20.000 Euro als angemessen; die förmlich beantragte Höhe ist daraus nicht ersichtlich.

Was bedeutet das?

Die Angabe zu 200 Euro ist eine Parteiaussage, kein hier unabhängig geprüfter Tenor. Ersatzweise Ordnungshaft bedeutet nicht, dass Haft vollzogen wurde. Der Vorgang liegt zeitlich vor den beiden Anträgen vom Juli 2024.

Stand

Stand unklar: Parteiaussage vom 26.05.2024; Beschluss, Beitreibung und Rechtsmittelstand offen.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

Kein direkter Gerichtstext in dieser Recherche verifiziert.

  1. LG Frankfurt laut Huch · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Beschluss

    Huch nennt 200 Euro Ordnungsgeld und ersatzweise einen Tag Ordnungshaft. Im geprüften Videoteil zeigt er keinen Gerichtsbeschluss; Ergebnis, Datum und Aktenzeichen sind nicht unabhängig verifiziert. Mindestens 20.000 Euro wurden im sichtbaren Auszug der gegnerischen Begründung für angemessen gehalten, nicht nachweislich förmlich beantragt.