BeefTube StartseiteArchiv durchsuchen
GERICHTSVERFAHREN · ÄUSSERUNGEN, BILDER UND PERSÖNLICHKEIT

Zwei Ordnungsmittelanträge: OLG hebt LG-Beschlüsse auf · LG Frankfurt → OLG Frankfurt

Shurjoka · Tobias Huch

Beschlussauszug im Video · Stand unklar

Worum ging es – und was wurde entschieden?

In Huchs Video sind zwei Tenorauszüge des OLG Frankfurt vom 22. Juli 2025 lesbar: Der 16. Zivilsenat hebt jeweils einen LG-Ordnungsmittelbeschluss vom 22. April 2025 auf und weist die Anträge vom 4. beziehungsweise 23. Juli 2024 zurück. Zum Antrag vom 23. Juli weist er außerdem die eigene sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den LG-Beschluss zurück. Die Antragstellerin trägt die Kosten. Ein sichtbarer LG-Tenor zum ersten Antrag nennt 2-03 O 155/24, ein Ordnungsgeld von 2.250 Euro und ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft. Huch nennt für den zweiten Beschluss 5.000 Euro; EarlyGame nennt eine abweichende Gesamtsumme von 7.266,50 Euro.

Was bedeutet das?

Die OLG-Beschlüsse verwerfen diese beiden Vollstreckungsanträge. Sie heben die zugrunde liegenden Unterlassungstitel nicht generell auf und entscheiden nicht über andere Äußerungen.

Stand

Stand unklar: LG- und OLG-Tenorauszüge im Video sichtbar; Beschwerdeaktenzeichen und zweiter vollständiger LG-Tenor offen.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. LG Frankfurt → OLG Frankfurt · Aktenzeichen nicht gesichert · 22.07.2025 · Beschluss

    Zwei sichtbare OLG-Tenöre vom 22.07.2025 heben die LG-Ordnungsmittelbeschlüsse vom 22.04.2025 auf und weisen beide Anträge zurück. Zum Antrag vom 23.07.2024 wird auch die eigene sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den LG-Beschluss zurückgewiesen. Im sichtbaren LG-Tenor zum ersten Antrag waren zuvor 2.250 Euro festgesetzt worden; Huch nennt für den zweiten 5.000 Euro. EarlyGame nennt abweichend 7.266,50 Euro als Gesamtsumme.