BeefTube StartseiteArchiv durchsuchen
GERICHTSVERFAHREN · ÄUSSERUNGEN, BILDER UND PERSÖNLICHKEIT

Äußerungen über finanzielle Unterstützung: Eilantrag abgewiesen · LG Braunschweig, 9. Zivilkammer

KuchenTV · Shurjoka

Urteilsauszug im Video · Verfahren offen

Worum ging es – und was wurde entschieden?

KuchenTV beantragte, Shurjoka konkrete Äußerungen zu einer behaupteten finanziellen Unterstützung in Gerichtsverfahren zu untersagen. In einer Besprechung von RA Alexander Boos sind Seiten einer Urteilsfassung zu sehen: Die 9. Zivilkammer des LG Braunschweig wies den Eilantrag ab und legte dem Antragsteller die Kosten auf. Die sichtbare Streitwertfestsetzung lautet 35.000 Euro. Die gezeigten Seiten nennen eine mündliche Verhandlung am 2. Juli 2024; das ist nicht automatisch das Entscheidungsdatum.

Was bedeutet das?

Die Abweisung betrifft den konkreten Unterlassungsantrag im Eilverfahren. Sie bestätigt nicht als Tatsache, dass finanzielle Unterstützung geleistet wurde. Ob später ein Rechtsmittel oder eine Hauptsache zu einem anderen Ergebnis führte, bleibt offen.

Stand

Verfahren offen: Urteilsseiten im Video sichtbar; Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und späterer Rechtsmittelstand offen.

Geprüft am 30.09.2026

Instanzen und Dokumente

  1. LG Braunschweig, 9. Zivilkammer · Aktenzeichen nicht gesichert · Datum nicht gesichert · Einstweilige Verfügung

    Im Video von RA Boos sichtbare Urteilsseiten zeigen: Der Eilantrag wurde zurückgewiesen; der Antragsteller trägt die Kosten. Der dort sichtbare Streitwert beträgt 35.000 Euro. Laut Zeit Online (27.09.2024) wurde nach Auskunft der Kanzlei Shurjokas im September 2024 ein Rechtsmittel eingelegt; sein Ausgang ist offen. Shurjokas Kanzlei nennt als Entscheidungszeitraum die 27. Kalenderwoche 2024.