Ein Urteil über einen bestimmten Beitrag entscheidet nicht über alle Vorwürfe gegen eine Person. Auch eine einstweilige Verfügung klärt zunächst nur den vorläufigen Rechtsschutz. Diese Übersicht sammelt 20 voneinander abgegrenzte Verfahren mit Bezug zu YouTubern, Streamern oder ihren Unternehmen. Sie nennt den belegten Entscheidungsstand und macht sichtbar, wo ein späteres Rechtsmittel oder eine Hauptsacheentscheidung öffentlich nicht nachgewiesen ist.
Die Sammlung ist keine vollständige Datenbank aller Creator-Prozesse. Manche Gerichte veröffentlichen Urteile anonymisiert, manche Strafurteile gar nicht. Die Zuordnung zu einem bekannten Namen stützt sich dann zusätzlich auf Berichte; wo das nicht möglich ist, bleibt der Eintrag anonym. Mehrere Verfahren betreffen Beiträge auf Twitch oder Instagram, obwohl die beteiligten Personen auch auf YouTube aktiv sind. Die Plattform des konkreten Streitgegenstands steht jeweils im Text.
Plattformen und Kontosperren
1. KuchenTV gegen Twitch: Sperre ohne vorherige Anhörung
Das LG Braunschweig untersagte im Eilverfahren eine Sperre des betroffenen Twitch-Kontos nach dem damaligen Verfahren, ohne den Nutzer zuvor über den konkreten Vorwurf zu informieren und ihm Gelegenheit zur Gegendarstellung zu geben. Das Urteil vom 30.01.2024 (9 O 3094/23) regelt den konkreten Sperrablauf; eine spätere Hauptsache oder Berufung ist hier nicht belegt. Shurjoka war an diesem Verfahren nicht beteiligt. Gerichtstext in NI-VORIS
2. Kanalbetreiber gegen YouTube: Löschungen und Verwarnungen
Ein anonymisierter Betreiber eines politischen YouTube-Kanals scheiterte vor dem OLG Hamm mit seiner Berufung zu Video-Löschungen, Warnungen und Kontoeinschränkungen (03.06.2025, 21 U 62/23). Das Gericht ließ die Revision nur teilweise zu. Ob sie eingelegt und entschieden wurde, ist öffentlich nicht belegt. Amtliches Urteil
3. Drei weitere Videokanäle nach einer Sperre
Das OLG Bamberg ordnete im Eilverfahren die vorläufige Freischaltung dreier bereits bestehender Kanäle bis 31.01.2027 an (28.07.2025, 4 U 62/25 e). Die bloße weitere Nutzung dieser Kanäle genügte dem Gericht nicht als Sperrumgehung. Das Eilurteil ist laut Gericht mit Verkündung rechtskräftig; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden. Plattform und Betreiber sind im amtlichen Text anonymisiert. Eine Identifizierung als YouTube-Fall ist nicht gesichert.Amtliches Urteil
Äußerungen, Bilder und Persönlichkeit
4. ApoRed und Carina Pusch: Unterlassung von Äußerungen
Das LG Köln untersagte ApoRed bestimmte Behauptungen über Carina Pusch und wies seine Widerklage ab (16.11.2022, 28 O 56/21). Das ist ein Zivilurteil über Äußerungen, kein Strafurteil über den zugrunde liegenden Vorwurf. Die Parteien sind im Gerichtstext anonymisiert; die Namenszuordnung stammt aus öffentlicher Fallberichterstattung. Ein späterer Rechtsmittelstand ist hier nicht belegt. Amtliches Urteil
5. Scurrows gegen Shurjoka: mehrere Äußerungen untersagt
Die Klage vor dem LG Hamburg war überwiegend, aber nicht vollständig erfolgreich (15.11.2024, 324 O 507/23): Mehrere konkret bezeichnete Äußerungen wurden untersagt, im Übrigen wies das Gericht die Klage ab. Daraus folgt keine pauschale gerichtliche Feststellung über das Geschehen auf der Gamescom. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist hier nicht belegt. Anonymisierter Urteilsabdruck · Entscheidungsnachweis mit Fallzuordnung
6. Shurjoka gegen Tobias Huch: teils zulässige Wertungen
Das OLG Frankfurt änderte die erste Eilentscheidung teilweise (17.07.2025, 16 U 80/24). Einige Tatsachenbehauptungen blieben untersagt; die isolierte Bezeichnung „Hatefluencerin“ durfte nach der gerichtlichen Abwägung verwendet werden. Das OLG verneinte zudem wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. Das Berufungsurteil ist im Eilverfahren nicht anfechtbar; eine Hauptsache ist damit nicht entschieden. Amtliche Mitteilung · Urteilsabdruck
7. Fat Comedy und Oliver Pocher: eine Instagram-Story
Das LG Frankfurt bestätigte nach Widerspruch eine einstweilige Verfügung gegen eine bestimmte Instagram-Story, die auf die Ohrfeige gegen Oliver Pocher anspielte (20.10.2022, 2-03 O 244/22). Das Urteil bewertet die Veröffentlichung der Story und nicht die Ohrfeige strafrechtlich. Ein späteres Hauptsacheverfahren ist hier nicht belegt. Anonymisierter Urteilsabdruck · Bericht zur Namenszuordnung
8. MontanaBlack: Mutter und Kind im Wildpark-Livestream
Quellenlage: Pressebericht und Entscheidungsnachweis; kein geprüfter Beschlusstext.
Das LG Hamburg erließ laut Bericht mit Aktenzeichen einen Eilbeschluss wegen erkennbarer Aufnahmen einer Mutter und ihres Kindes im Twitch-Livestream (30.11.2022, 324 O 465/22). Adressat war dem Bericht zufolge die Gesellschaft hinter dem Kanal. Ein frei zugänglicher Beschlusstext sowie ein späterer Widerspruchs- oder Hauptsachestand wurden nicht verifiziert. Entscheidungsnachweis
9. Kayla Shyx und Till Lindemann: Passagen eines YouTube-Videos
Das LG Hamburg untersagte im Eilverfahren mehrere Passagen eines YouTube-Videos (24.07.2023, 324 O 264/23). Die Entscheidung betrifft die Zulässigkeit konkreter Äußerungen und trifft keine strafrechtliche Feststellung zu Lindemann. Seine Kanzlei teilte später mit, eine Hauptsacheklage gegen Kayla Shyx eingereicht zu haben. Deren Aktenzeichen und Ausgang sind hier nicht belegt. Hamburger Entscheidungsdatensatz
10. KI-Stimme von Manfred Lehmann in YouTube-Videos
Das LG Berlin II sprach dem Synchronsprecher Manfred Lehmann wegen der Nachahmung seiner Stimme in zwei Videos 4.000 Euro zu (20.08.2025, 2 O 202/24). Der Beklagte ist im veröffentlichten Text anonymisiert. Eine Berufung ist unter 10 U 100/25 vermerkt; ihr Ausgang wurde nicht belegt. Anonymisierter Urteilsabdruck · Entscheidungs- und Berufungsnachweis
Strafverfahren
11. Drachenlord: Berufungsurteil rechtskräftig
Quellenlage: amtliche Mitteilung zur Rechtskraft; kein geprüfter Urteilsvolltext.
Das LG Nürnberg-Fürth verhängte im Berufungsverfahren ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung (23.03.2022, 4 Ns 955 Js 163614/19). Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision zurück; dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Aussage betrifft dieses konkrete Verfahren. Amtliche Mitteilung zur Rechtskraft
12. ApoRed: „Bomben-Prank“
Quellenlage: Pressebericht und Entscheidungsnachweis; kein geprüfter Urteilsvolltext.
Das AG Hamburg verhängte nach dem sogenannten Bomben-Prank sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 200 Sozialstunden (18.10.2017, 238 Ds 41/17). Die Berufungen wurden später zurückgenommen; das Urteil wurde damit rechtskräftig. Es handelt sich um ein anderes Verfahren als ApoRed/Pusch. Ein amtlicher Volltext wurde nicht verifiziert. Bericht über die Rücknahme · Entscheidungsnachweis
13. Simon Desue: Freispruch nach fiktivem Falschgeld-Video
Quellenlage: Gerichtsberichte; Aktenzeichen und Urteil nicht verifiziert.
Das AG Hamburg-St. Georg sprach Simon Desue am 14.01.2020 vom Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat frei. Bei Verkündung war das Urteil laut dpa-Bericht noch nicht rechtskräftig. Aktenzeichen, schriftliches Urteil und späterer Rechtsmittelstand wurden nicht verifiziert. Bericht aus dem Gerichtssaal
14. KuchenTV: Hitler-Bildmontage
Quellenlage: Gerichtsbericht; Aktenzeichen und Urteil nicht verifiziert.
Das AG Braunschweig verurteilte KuchenTV am 10.12.2025 zu 70 Tagessätzen à 100 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der NDR berichtete damals, das Urteil sei nicht rechtskräftig und eine Sprungrevision werde angestrebt. Ob sie eingelegt oder entschieden wurde, ist nicht belegt. Auch Aktenzeichen und schriftliches Urteil wurden nicht verifiziert. Das Verfahren ist vom Twitch-Prozess zu trennen.
15. Marvin Wildhage: EM-Maskottchen-Aktion
Quellenlage: Gerichtsbericht; Aktenzeichen und Urteil nicht verifiziert.
Nach einem Gerichtsbericht verurteilte das AG München Wildhage am 13.05.2026 wegen fünffacher Urkundenfälschung und Erschleichens von Leistungen zu 9.000 Euro Geldstrafe; hinzu kam die Einziehung von rund 5.400 Euro Video-Einnahmen. Bei Verkündung war das Urteil nicht rechtskräftig. Aktenzeichen, schriftliches Urteil und eine spätere Rechtsmittelentscheidung wurden nicht verifiziert.
Werbung und Verwertung von Inhalten
16. Pamela Reif: älterer Streit um Instagram-Tap-Tags
Quellenlage: Berichte zum OLG-Urteil und zur späteren Klagerücknahme; kein geprüfter Urteilsvolltext.
Das OLG Karlsruhe bejahte 2020 eine Kennzeichnungspflicht für die konkret beanstandeten Instagram-Verlinkungen (09.09.2020, 6 U 38/19). Der klagende Verband nahm die Klage 2022 im Revisionsverfahren zurück. Deshalb ist das historische OLG-Urteil kein fortgeltender Endstand dieses Streits. Dieser Fall ist vom späteren Hamburger Reif-Verfahren zu unterscheiden. Bericht zum OLG-Urteil · Bericht zur Klagerücknahme
17. ART gegen 23Hours: Nutzung von Aufnahmen
Das LG Köln untersagte dem Label 23Hours die Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen des Rappers ART; das OLG Köln wies die Berufung des Labels im Eilverfahren zurück (21.12.2023, 14 O 354/23; 12.07.2024, 6 U 167/23). Beklagte war die 23Hours GmbH, nicht Dagi Bee persönlich. Ein anderer möglicher Hauptsachestreit ist damit nicht geklärt. Amtliches LG-Urteil · amtliches OLG-Urteil · Bericht zur Zuordnung
18. Pamela Reif: neuer Instagram-Prozess
Das OLG Hamburg wies die Berufung des klagenden Verbraucherverbands zurück (21.05.2026, 15 U 99/24). Für das konkret beurteilte Instagram-Profil genügte der gut sichtbare Bio-Link zum Impressum; die beanstandete Eigenwerbung benötigte nach der gerichtlichen Gesamtbetrachtung keinen zusätzlichen Hinweis. Der Verband nennt das Berufungsverfahren als beendet; eine gesonderte Bestätigung der formellen Rechtskraft liegt hier nicht vor. OLG-Entscheidungsabschrift · Verfahrensseite des Verbands
19. YouTube-Video zu E-Zigaretten
Das LG Nürnberg-Fürth hielt im Eilverfahren eine Beschlussverfügung gegen konkrete, nicht kenntlich gemachte Werbung für elektronische Zigaretten in einem YouTube-Video aufrecht (28.04.2021, 4 HK O 8810/20). Der Kanalbetreiber ist im amtlichen Text anonymisiert; eine spätere Hauptsache ist nicht belegt. Amtliches Urteil
20. Auto-Creatorin: Instagram-Reels nach Presseterminen
Das OLG Karlsruhe verpflichtete eine anonymisierte Auto-Creatorin zur Kennzeichnung acht konkret benannter Instagram-Reels (03.03.2026, 14 UKl 2/24). Hersteller hatten im Zusammenhang mit Presseterminen Kosten übernommen. Der Gerichtstext erwähnt auch ihren YouTube-Kanal; über dessen Videos wurde nicht entschieden. Die Wettbewerbszentrale bezeichnete das Urteil bei Bekanntgabe als nicht rechtskräftig; das Gericht ließ die Revision nicht zu. Ein späterer Rechtskraftnachweis liegt hier nicht vor. Urteilsabdruck
So liest du den Verfahrensstand
„Nicht rechtskräftig bei Verkündung“ beschreibt den damaligen Stand; ohne spätere Quelle lässt sich daraus weder ein eingelegtes Rechtsmittel noch heutige Rechtskraft ableiten. „Kein späteres Verfahren belegt“ heißt nur, dass diese Recherche keines nachweisen konnte. Wo allein Presseberichte vorliegen, sind Ergebnis und Aktenzeichen entsprechend vorsichtig formuliert. Anonymisierte Gerichtstexte werden nicht durch Vermutungen einer bekannten Person zugeordnet.